Am 27. November verabschiedete das Nationale Institut für Herkunft und Qualität (INAO) in Frankreich einen Beschluss, der es AOCs erlaubt, ihre Weine zu süßen. Die Änderung der Vorschriften gilt für Weine aller Farben, und die Süßung kann bereits am 1. November nach der Ernte erfolgen. Durch die Süßung kann der Restzuckergehalt auf maximal 9 g/l erhöht werden. Die Süßung muss in der AOC-Region erfolgen, in der der Wein hergestellt wird, und es muss Most, konzentrierter Most oder rektifizierter konzentrierter Most aus derselben AOC-Region verwendet werden.
Quelle: Jancisrobinson.com
Frankreich feinherb? Die geänderte Süße-Regelung soll es wohl Großkellereien ermöglichen, am Markterfolg von süßen Rotweinen teilzuhaben. Ob die 9 Gramm Restzucker per Liter ausreichen, um Konsumenten vom italienischen Doppio Passo und ähnlichen gesüßten Weinen abzubringen, darf bezweifelt werden.