Dank Doppio Passo: Frankreich erlaubt Restsüße
Am 27. November verabschiedete das Nationale Institut für Herkunft und Qualität (INAO) in Frankreich einen Beschluss, der es AOCs erlaubt, ihre Weine zu süßen. Die Änderung der Vorschriften gilt für Weine aller Farben, und die Süßung kann bereits am 1. November nach der Ernte erfolgen. Durch die Süßung kann der Restzuckergehalt auf maximal 9 g/l…


